Liebe Freundinnen und Freunde,
weil demokratische Partizipation für uns Grüne einen hohen Stellenwert hat, haben sich vor zwei Jahren viele Grüne für das Volksbegehren zur Demokratisierung des Wahlrechts eingesetzt, wir waren Teil der Bürgerinitiative für das Volksbegehren. Zum ersten Mal in der bremischen Geschichte wurden die hohen Hürden übersprungen und fast 70.000 Unterschriften gesammelt. Darauf hin hat die damals regierende Große Koalition den Text von ,Mehr Demokratie' als Gesetzesnovelle übernommen. Mit im Paket war die Abschaffung der 5-Prozent-Klausel in Bremerhaven. Die Bremerhavener Bürgerschaftsabgeordneten der Großen Koalition haben damals die Reform in der Bürgerschaft abgelehnt. SPD und CDU haben in Bürgerschaft und Wahlkampf ihren Einsatz für eine Revision dieser Klausel nach der Wahl angekündigt.
Das Thema war einer der zentralen Konflikte in den Koalitionsverhandlungen von SPD und Grünen. Wir haben uns in Abwägung mit anderen Grünen Essentials und nach langer Debatte darauf verständigt, dass wir der Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde für die Kommunalwahl Bremerhaven zustimmen, wenn eine politische Mehrheit in Bremerhaven dies beantragt. Bekanntlich hat sich die schwarz-rote Mehrheit in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung mit einem Beschluss vom 7.2.2008 für die Wiedereinführung der 5-Prozent-Klausel ausgesprochen. Ihre Begründung: Durch eine Zersplitterung in der Stadtverordnetenversammlung könne womöglich keine Regierbarkeit mehr gewährleistet werden.
Die grüne Bürgerschaftsfraktion hält die 5-Prozent-Hürde auf kommunaler Ebene weiter für unnötig, weil sie aus unserer Sicht den demokratischen BürgerInnenwillen behindert. Aber die SPD beruft sich dabei auf die Koalitionsvereinbarung, die auch auf unserer Mitgliederversammlung mit 99% angenommen wurde. Damit haben wir Grüne im vergangenen Jahr dem inhaltlich sicherlich für uns schwer verdaulichen Kompromiss gemeinsam zugestimmt. Die Koalitionsvereinbarung müssen und werden wir einhalten. Wir Grüne wollen ein verlässlicher Koalitionspartner sein, auch wenn wir im Detail inhaltliche Bedenken haben. Hinzu kommt die starke Sonderstellung von Bremerhaven im Bremer Verfassungsgefüge. Die kommunale Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Da in Bremen keine eigenständige Kommunalwahl existiert, betrifft diese Klausel im Landeswahlgesetz nur die Kommune Bremerhaven. Die grüne Fraktion wird deshalb heute im Landtag der von der Bremerhavener Mehrheit gewollten Wiedereinführung der 5-Prozent-Klausel in erster Lesung zustimmen und zur rechtlichen Prüfung in den Wahlrechtsausschuss überweisen.
Der Ausschuss soll gründlich klären, ob die Wiedereinführung mit der Bremer Landesverfassung und mit dem Bundesverfassungsgericht-Urteil zur 5-Prozent-Klausel in Schleswig-Holsteiner Kommunen vereinbar ist. Das Verfassungsgericht hatte die 5-Prozent-Hürde für Schleswig-Holstein gekippt. Denn mit der dortigen Direktwahl der hauptamtlichen LandrätInnen und BürgermeisterInnen ist ein wesentliches Argu- ment für die Sperrklausel zur Sicherung einer funktionsfähigen Verwaltung entfallen. Ob das auf Bremerhaven übertragen werden kann, ist fraglich. Denn dort werden keine hauptamtlichen BürgermeisterInnen direkt gewählt. Sie sind auf Mehrheiten in der Stadtverordnetenversammlung angewiesen.
Regierungsbeteiligung eröffnet die Möglichkeit, grüne Politik in Bremen umzusetzen. Das ist uns an vie- len Punkten bereits erfolgreich gelungen und es wird uns weiter gelingen. Bisweilen tut Regieren aber auch weh, ja es kann sehr schmerzhaft sein. Der heutige Tag gehört wahrscheinlich dazu. Heute kommen wir dem Wunsch unseres Koalitionspartners nach. Gleichwohl werden wir Grünen weiterhin darauf hinarbeiten, die demokratischen Mitbestimmungsrechte und den direkten Einfluss der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Mit grüner Regierungsbeteiligung wollen wir in Bremen beispielsweise endlich die Volksge- setzgebung deutlich erleichtern und das Wahlrecht in Richtung MigrantInnen und Jugendliche ab 16 Jahre erweitern. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit Fragen bezüglich mehr demokratische Teilhabe für die Bürgerinnen und Bürger werden wir in Zukunft weiter und intensiver führen. Auch wollen wir darauf hinwirken, zukünftig gesetzliche Regelungen über eine Mindestgeltungsdauer von Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.
Mit bündnisgrünen Grüßen
Prof. Dr. André W. Heinemann
Landesvorsitzender
Dr. Matthias Güldner
Fraktionsvorsitzender