Eine 2004 seitens der Freien Hansestadt Bremen beauftragte Untersuchung im Ortsteil Hohentor sowie im nordöstlich angrenzenden Bereich des Ortsteils Alte Neustadt hat dort vermutete städtebauliche und soziale Probleme bestätigt. Zudem wurde im Rahmen der Untersuchung ein Handlungskonzept zur Beseitigung bzw. Minderung der vorgefundenen Probleme erarbeitet. Zur Zeit erfolgt voraussichtlich bis zum Herbst 2008 die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet. Mit der Sanierung kann somit eventuell schon im Januar 2009 begonnen werden.
Bis zum Jahr 2012 sollen rund 3,5 Millionen Euro in das Sanierungsgebiet fließen. Insgesamt soll die Maßnahme auf 15 Jahre ausgelegt werden mit einem Volumen von zwölf Millionen Euro. Für die Durchführung der Sanierung ist die Einschaltung eines Sanierungsbeauftragten vorgesehen.
Der Beirat Neustadt unterstützt mit seinem Beschluss zu den Sanierungsgebieten in der Neustadt die Festlegung des Sanierungsgebietes Hohentor - Alte Neustadt. Weiter beabsichtigt er eine enge Zusammenarbeit mit dem Sanierungsbeauftragten, insbesondere bei der Entwicklung der Bürgerbeteiligung an dem Sanierungsvorhaben für die er Mittel von wenigstens 100.000 € fordert. Auf Anregung der GRÜNEN forderte der Beirat den Bausenator einstimmig auf zu prüfen, ob das Sanierungsvorhaben geeignet ist, als Pilotprojekt im Rahmen der Einführung des Gender Budgeting umgesetzt zu werden.
Das geplante Sanierungsgebiet soll durch die Langemarckstraße (ausschließlich), die Neuenlander Straße (teilweise), die Oldenburger Straße (ausschließlich), den Am Hohentorsplatz (teilweise), den Gleisanlagen Eisenbahn Bremen-Oldenburg (ausschließlich), der Verlängerung Große Sortillienstraße, die Große Sortillienstraße und der Westerstraße abgegrenzt werden.
Die Einschnürung des geplanten Sanierungsgebietes durch natürliche und gebaute Barrieren (Weser, Oldenburger Straße, Eisenbahnlinie, Neuenlander Straße) ist als übergeordnetes Entwicklungshemmnis zu bezeichnen. Insbesondere der Bau der Hochstraße Oldenburger Straße in den 1960er Jahren hat das Sanierungsgebiet von der weiteren Entwicklung der Gesamtstadt abgeriegelt.
Das einst rege Geschäftsleben in der Hohentorsheerstraße und in der Langemarckstraße hat an Bedeutung verloren; die einst geschätzte Wohnadresse „Hohentor“ hat sich gegenteilig entwickelt. Das Image des Stadtteiles ist heute durch die Beeinträchtigungen des Verkehrs (Lärm, Staub, Luftbelastung), die zunehmenden Schäden an den Gebäuden und den Strukturwandel in der Bevölkerung stigmatisiert.
Neben diesen übergeordneten Entwicklungshemmnissen wurde eine vielzahl von städtebauliche Missstände aufgefunden, wie z.B. die harten Nutzungsbrüche von Gewerbe-/Indusrie- und Wohnnutzung.
Die Bestandsaufnahme lässt den Schluss zu, dass sich im zukünftigen Sanierungsgebiet benachteiligte Bevölkerungsgruppen konzentrieren. Beispielsweise gehört die Grundschule an der Oderstraße mit einem Ausländeranteil von 37,13% zu den Grundschulen im Stadtgebiet Bremen, die den höchsten Anteil ausländischer Schüler aufweisen. Diese „bunte Mischung vieler Kulturen“ wird von den Verantwortlichen der Grundschule als Potential, aber auch als Problem wahrgenommen.
Im gesamten Stadtteil Neustadt ist keine offene Jugendeinrichtung mit einem Betreuungsangebot vorzufinden.
Für die Neuordnung der Verkehrsstrukturen im geplanten Sanierungsgebiet sind folgende Zielsetzungen vorgeschlagen worden:
Neben der Beibehaltung und Stärkung der bisherigen Nutzungsstrukturen im geplanten Saniertungsgebiet, sieht das Handlungskonzept folgende Nutzungsveränderungen vor:
Die in der Untersuchung herausgearbeiteten Charakteristika, positiven Seiten und Chancen des Quartiers sind Potenziale, die im Rahmen der Erneuerung des Quartiers verstärkt werden müssen. Dieses soll mit den Maßnahmen des Handlungskonzepts erreicht werden. Um die Ziele für die Bürgerinnen und Bürger bei den Erneuerungsmaßnahmen transparenter zu machen und damit dem Quartier nach innen und nach außen auch ein deutlich positiveres Image zu geben, wird vorgeschlagen, den im Handlungskonzept vorgeschlagenen Handlungsfeldern übergeordnete Leitbilder zuzuordnen: